Wann zum Arzt?

Falls die Schlafstörungen mit Verhaltensänderungen oder rezeptfreien Medikamente nicht behoben werden können, muss ein Arzt aufgesucht werden. Denn hinter Schlafstörungen kann sich eine schwerwiegende Erkrankung verbergen.
Vorübergehende Schlafstörungen, deren Ursache bekannt ist (z.B. Stress, Prüfungsangst) können in Eigenregie behandelt werden.
Dauern die Beschwerden jedoch länger als 4 Wochen an, muss ein Arzt aufgesucht werden. Denn Schlafstörungen können auch ein Hinweis auf eine schwerwiegende Erkrankung wie z.B.: eine Herz- oder Lungenerkrankung sein.

Ein Symptom, das ebenfalls dringend einer ärztlichen Behandlung bedarf, sind Atemaussetzer während des Schlafes (Schlafapnoe). Eine Schlafapnoe kann nur in einem Schlaflabor diagnostiziert werden. Sie ist erkennbar an:

  • großer Tagesmüdigkeit, obwohl der Betroffene glaubt, ausreichend lange geschlafen zu haben

  • lautem, unregelmäßigem Schnarchen

  • nächtlichem Erwachen mit Luftnot und Herzrasen.


Falls eines dieser Symptome beobachtet wird empfiehlt es sich, einen Spezialisten (d.h. einen Arzt mit der Zusatzqualifikation „Schlafmedizin“) aufzusuchen, der die entsprechenden Untersuchungen veranlassen wird.
Quellen:
  • Rote Liste online (www.rote-liste.de)
  • Lennecke/Hagel/Przondziono: Selbstmedikation, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart (2004)
  • Stiftung Warentest: Handbuch Selbstmedikation, Berlin (2002)
  • Schaefer/Spielmann/Vetter: Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit, Elsevier GmbH, 7. Auflage 2006
  • Wernig, C. (Hrsg.): Medizin für Apotheker. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart, 2. Auflage (1997)
  • "Immer mit der Ruhe ..." Broschüre des BKK-Bundesverband und der Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zu Schlafstörungen (2007)
  • www.schlafgestoert.de


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